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Fördermittel und Zuschüsse für Ihr barrierefreies Badezimmer

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Warum sollte ich mein Bad barrierefrei gestalten?

Je älter Menschen werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass alltägliche Dinge, wie Baden, Duschen oder Waschen zu einer großen Herausforderung werden. Körperliche Handicaps können allerdings auch schon in jüngeren Jahren, zum Beispiel durch einen Unfall auftreten. Das Umbauen des Bads zu einem barrierefreien Bad, ist in diesen Fällen definitiv ratsam.

Dieses kostspielige Unterfangen kann, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, von diversen Seiten gefördert werden, was für Sie eine finanzielle Entlastung darstellt. Sowohl Krankenkassen, Pflegekassen, als auch die KfW sind die Ansprechpartner in Bezug auf solche Zuschüsse für den altersgerechten Umbau, aber auch für einen kompletten alters- bzw. behindertengerechten Neubau, bei denen Förderungen beantragt werden können.

Wie sollte ein barrierefreies Bad gestaltet sein?

Ein barrierefreies Badezimmer muss so gestaltet werden, dass sich Behinderte oder in ihrer Mobiltät eingeschränkte Personen möglichst selbstständig und ohne große Hilfe Außenstehender darin bewegen können. Um dies zu gewährleisten, muss auf einige Dinge geachtet werden, die eine Art Grundvoraussetzung darstellen. Dazu zählt beispielsweise ein stufenloser Zugang ins Badezimmer bzw. das Vorhandensein eines niedrigen Einstiegs, der um die 2cm nicht überschreiten darf. Ebenfalls zwingend notwendig sind Haltegriffe, an den sanitären Einrichtungsgegenständen, wie am WC und der Badewanne.

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Auch ein Duschsitz kann dazu zählen. Tatsache ist, dass ein barrierefreies Bad nicht gleich einem behindertengerechten Badezimmer entspricht. Soll das Bad für Rollstuhlfahrer geeignet sein, muss die Tür verbreitert werden und das Bad muss über ausreichend Platz, ganz besonders im Duschbereich vorweisen. Ist die Person, die das Bad nutzen soll, sehbehindert, bedarf es wiederum anderer Vorrichtungen.

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KFW-Förderung für ein barrierefreies Bad

Was ist das Ziel der KfW-Förderung für altersgerechtes Bauen?


Ziel der KfW-Förderung für altersgerechtes Bauen ist es, die Sicherheit zu erhöhen und Barrieren in Wohnungen und Häusern durch bauliche Maßnahmen zu reduzieren. Profiteure dieser Maßnahmen können sowohl ältere Menschen sein, die dadurch so lange wie möglich in ihrem zu Hause bleiben können, als auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen. Ebenso können Familien mit Kindern davon profitieren.

Wie fördert die KfW um das Bad barrierefrei zu gestalten?


Eine Förderung der KfW kann entweder als Kredit oder als Zuschuss erfolgen. Der Investitionszuschuss 455-B wird prozentual von der Summe der Investition vergeben und beträgt mindestens 200 €, maximal allerdings 6250 €. Der Kredit 159 der KfW Bank ist speziell dafür konzipiert, Maßnahmen zum Einbruchschutz bzw. zur Reduzierung von Barrieren oder den Kauf eines Wohnraums, der bereits umgebaut ist, zu fördern. Pro Wohneinheit beläuft sich die maximale Kredithöhe auf 50.000 €.
Die beiden genannten KfW Förderungen können von allen Personen, die Wohnungseigentümer sind, unabhängig vom Alter, beantragt werden. Auch Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, ebenso wie Wohnraummieter, können diese beantragen.

Möchten Sie weitere Informationen zu Fördermitteln und Zuschüssen für Ihre begehbare Badewanne mit Tür? 

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Badumbau – Was genau fördert die KfW?


Beide o.g. Förderungen dürfen nur zweckgebunden verwendet werden. Förderbar beim Badumbau ist Folgendes:

  • Modernisierung von Sanitärgegenständen (Waschbecken, Badewannen, Bidets, WCs)

  • Einbau von Duschen, die bodengleich bzw. ebenerdig sind, einschließlich des Einbaus von Dusch (-klapp) sitzen

  • Änderung der Raumaufteilung des Badezimmers

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Welche technischen Mindestanforderungen müssen für den barrierefreien Badumbau eingehalten werden? (siehe DIN-18040-2)

  • Das Badezimmer darf eine Größe von 1,80 x 2,20 Meter nicht unterschreiten. Ist das Bad kleiner, darf die Bewegungsfläche eine Größe von 0,9m x 1,20m vor einem Sanitärobjekt nicht unterschritten werden, wobei sich einzelne Bewegungsflächen durchaus überlappen dürfen. Grund dafür ist, dass sichergestellt werden soll, dass das Bad auch mit einem Rollstuhl genutzt werden kann.

  • Der Einbau einer bodengleichen bzw. ebenerdigen Dusche, die einen rutschfesten Boden hat, ist zwingend erforderlich. Ist ein Einbau einer solchen nicht möglich, kann eine Duschtasse eingebaut werden, deren Rand allerdings nicht mehr als 20mm über dem Bodenniveau liegt.

  • Ein höhenverstellbares WC ist ein Muss.

  • Ist eine Badewanne vorhanden, darf diese maximal eine Einstiegshöhe von 50cm haben. Alternativ dazu kann der Einbau einer Badewanne mit Tür erfolgen.

  • Der Knieraum des Waschbeckens muss frei sein und das Becken darf eine Tiefe von 48cm nicht unterschreiten.

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Wie wird der Investitionszuschuss berechnet?

Für einzelne Maßnahmen zur Barriere - Reduzierung beträgt der Investitionszuschuss 10% der Kosten, die förderfähig sind. Pro Wohneinheit können 5.000 € maximal ausgezahlt werden. Wird durch den Umbau, bzw. den Neubau der „Standard Altersgerechtes Haus“ erreicht, erhöht sich der Zuschuss auf 12,5% bzw. maximal 6250 €. Dafür zwingend erforderlich ist das Hinzuziehen eines Sachverständigen.

 

Ein solcher Sachverständiger unterstützt Sie bei der Planung, überwacht die Baumaßnahmen und dokumentiert das Vorgehen. Darüber hinaus bestätigt der Sachverständige, dass die Anforderungen erfüllt wurden, und kann damit den Nachweis erbringen, dass der „Standard Altersgerechtes Haus“ erfüllt wurde.

Dies erfolgt mit einem Formular mit der Nummer 600 000 3883 („Bestätigung nach Durchführung Standard Altersgerechtes Haus“). Sowohl Bauingenieure, Architekten, oder Bausachverständige aus dem Handwerk, die eine Fortbildung im Bereich Barriereabbau/Barrierefreiheit absolviert haben, können als Sachverständige dienen. Die minimale Summe, die für die Baumaßnahmen nach Standard „Altersgerechtes Haus“ investiert werden muss, beläuft sich auf 1.600 €, da Zuschüsse unter 200 € nicht gewährt werden. Für Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren müssen mindestens 2.000 € investiert werden.

Wann und wo müssen Zuschüsse bei der KfW beantragt werden?

Bei jeglicher Beantragung auf Förderung der KfW ist es unerlässlich den Antrag dringend VOR dem Beginn der Bau- bzw. Umbaumaßnahmen zu stellen.

  • Investitionszuschuss 455-B

Diesen können Sie online beantragen. Dabei erhalten Sie umgehend eine Rückmeldung, ob eine grundsätzliche Gewährung des Zuschusses möglich ist. Nachdem die Bauarbeiten beendet wurden, müssen Sie alle Kosten, die förderfähig sind, auflisten und mit den jeweiligen Rechnungen einsenden. Um die Förderung „Standard altersgerechtes Haus“ zu bekommen, wird zusätzlich das vom Sachverständigen ausgefüllte Formular benötigt.
Anschließend wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.​

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  • Kredit 159

Es ist notwendig, dass Sie sich VOR dem Kauf einer modernisierten Immobilie oder dem Beginn der Modernisierungsmaßnahmen an einen Finanzierungspartner wenden, der dann den KfW-Kredit für Sie beantragt.

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Krankenkassen – Erstattung von Hilfsmitteln für ein barrierefreies Bad

Grundsätzlich werden von den Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel wie beispielsweise Aufrichtehilfen, Duschsitze oder auch Badewannenlifte, übernommen, sofern diese vom Arzt verschrieben wurden. Eine Förderung der Umbaumaßnahmen selbst gewähren die Krankenkassen nicht. Sie sollten sich vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, für welche Hilfsmittel im Einzelnen eine Kostenübernahme stattfinden kann.


Um die Kosten für Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen, sollten Sie sich vorab informieren, welche Hilfsmittel für Sie am geeignetsten wären und sollten sich für diese einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Alternativ können Sie auch selbst eine Liste mit den Dingen erstellen. Mit dieser Liste wenden Sie sich an Ihren Arzt und lassen sich diese verordnen. Anschließend legen Sie diese Liste, samt Verordnung, Ihrer Krankenkasse vor und warten mit dem Bestellen der Hilfsmittel auf die Genehmigung Ihrer Krankenkasse.

Pflegeversicherung - Zuschüsse

Welche Zuschüsse erhalten Sie von der Pflegeversicherung?
Laut §40 SGB XI werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von den Pflegekassen mit bis zu 4000 € je Maßnahme, ohne Eigenleistung des Antragstellers, bezuschusst. Allerdings gelten auch mehrere einzelne Maßnahmen als eine zusammengefasste Maßnahme, da sie als Verbesserung des persönlichen Wohnumfelds einer pflegebedürftigen Person angesehen werden. Es sind von der Pflegekasse für Pflegebedürftige bis zu 4.000 Euro je nach Pflegestufe möglich. Als eine Maßnahme gelten die Veränderungen des Wohnraums, welche eine Unterstützung der pflegebedürftigen Person im momentanen Gesundheitszustand darstellen. Wird der Zustand schlechter, kann eine erneute Maßnahme beantragt werden. Wichtig ist hierbei, dass alle Zuschüsse VOR dem Beginn von Umbaumaßnahmen mit Kostenvoranschlägen beantragt werden.

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Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

 

Die Pflegekassen können monetäre Anreize zur Optimierung der Wohnung des Pflegebedürftigen genehmigen, wenn es beispielsweise um technische Hilfsmittel zu Hause geht, wenn dann im Präzedenzfall

  • die Pflege von zu Hause aus ermöglicht wird oder auch vereinfacht wird

  • der Tagesablauf des Pflegebedürftigen eigenständig aufrecht erhalten wird

  • eine mögliche Überforderung der Person, die pflegt, vermieden wird​

Förderfähige Einzelmaßnahmen durch die Pflegeversicherung sind zum Beispiel:

  • für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers

  • der Einbau einer bodengleichen Dusche oder einer begehbaren Badewanne

  • Neuer Einbau eines nicht vorhandenen Badezimmers z.B. Einbau im Erdgeschoss

  • Spezielle Armaturen mit Verbrühschutz und verlängertem Auslauf

  • Rutschhemmende Bodenbeläge

  • Einstiegshilfen für die Badewann

  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen im Badezimmer

Wie plane ich am besten den Umbau auf ein barrierefreies Bad?

Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse informieren, welche Kosten von diesen übernommen werden können. Das Hinzuziehen eines Finanzierungsberaters, um weitere Fördermöglichkeiten durch die KfW zu besprechen, ist ebenfalls sinnvoll. Geschulte Fachberater können Ihnen bei Ihrem Vorhaben ebenfalls hilfreich zur Seite stehen und gemeinsam mit Ihnen beispielsweise eine 3D-Planung durchführen.

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